Abkaufen
, verb. reg. act 1) Käuflich von einem andern an sich
bringen. Einem etwas abkaufen. 2) Eine Sache durch Geld hindern, sich durch
Geld von etwas befreyen. Eine Strafe abkaufen. Die Bürger haben die
Plünderung abgekauft, oder auch, haben sich von der Plünderung
abgekauft. Ich habe die Beschwerden von meinem Hause abgekauft. Man
verläßt oft die Welt aus Begierde alte Sünden abzukaufen,
Zimmerm. So auch die Abkaufung in beyden Bedeutungen. [
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