Abhören
, verb. reg. act. 1) In den Rechten, einen Zeugen seine Aussage
gehörig thun lassen. Einen Zeugen abhören. Man hat ihn noch nicht
abgehöret. Daher die Abhörung. 2) Durch das Gehör von einem
anderen erfahren, erlernen. Was hörest du dir davon ab? Less. Daran
wüßte ich mir nun nichts abzuhören, ebend. [
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