Abholzen
, verb. reg. act. im Forstwesen, das Holz in einem Walde, oder
einer Gegend desselben völlig ausschlagen, welches auch abtreiben genannt
wird. Einen Wald, einen Platz abholzen. So auch die Abholzung. In
Oberdeutschland nennet man den so genannten Abraum, oder das, was bey dem
Fällen der Bäume an Reisholz und Spänen abgeht, auch das
Abholz. [
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