Abhohlen
, verb. reg. act. 1) Von einem Orte hohlen. Einen
Übelthäter, einen Brief u. s. f. abhohlen. Jemanden aus einer
Gesellschaft abhohlen, abrufen und begleiten. Der Wagen wird mich abhohlen. 2)
Bey den Kattundruckern werden die gedrückten Zeuge abgehohlet, wenn man
sie mit Weitzenkleye auskochet, das Gummi und die Stärke der Farbe wieder
wegzuschaffen. So auch die Abhohlung. [
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