Abhobeln
, verb. reg. act. 1) Eigentlich mit dem Hobel wegschaffen. Einen
Ast, eine Ungleichheit abhobeln. Ingleichen mit dem Hobel gehörig glatt
machen. Ein Bret abhobeln. Bey den Weißgärbern werden die Felle
abgehobelt, wenn sie mit dem Schlichtmonden auf der Fleischseite bearbeitet
werden. 2) + Fi- [
53-54] gürlich, gesittet machen,
ein niedriger Ausdruck, so noch ein Überbleibsel der ehemahligen
Pennal-Gebräuche ist. Daher die Abhobelung. [
55-56]