Abgesandt
, partic. pass. von absenden, welches aber vornehmlich als ein
Substantiv üblich ist, und jemanden bezeichnet, der von einem Staate oder
Fürsten an den andern in öffentlichen Angelegenheiten geschickt wird.
Einige Lehrer des Staatsrechts habeneinen Unterschied unter einen Gesandten und
Abgesandten machen, und behaupten wollen, daß jener nur von souverainen
Monarchen, dieser aber nur von Ständen und Unterthanen geschickt werde.
Allein dieser Unterschied ist weder in der Abstammung noch in dem Gebrauche
gegründet, und Abgesandter scheint eine bloß, der Oberdeutschen
Mundart nicht ungewöhnliche Verlängerung des gleich viel bedeutenden
Gesandter zu seyn. Die Abgesandtinn ist die Gemahlinn eines Abgesandten; eine
solche abgeschickte Person weiblichen Geschlechtes aber würde eine
Abgesandte heißen.
S. Gesandter. [
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