Die Abgabe
, plur. die -n. 1) Die Handlung des Abgebens in den eigentlichen
Bedeutungen des Zeitwortes; ohne Plural. Die Abgabe eines Briefes, eines Buches
u. s. f. 2) Dasjenige, was einem andern abgegeben wird; besonders, was
Unterthanen von ihrem liegenden und fahrenden Vermögen der Obrigkeit
entrichten. Die Abgaben einfordern. Seine Abgaben entrichten, berichtigen. Eine
Abgabe auf den Wein legen. Die Abgabe von dem Weine, Biere u. s. f. Ein Land,
das mit vielen Abgaben beschweret ist. Abgabe ist zwar keine ganz allgemeine
Benennung alles dessen, was Unterthanen der Obrigkeit zu entrichten haben;
indessen schließet es doch mehrere besondere Arten in sich, dergleichen z.
B. Steuer, Accise, Kopfgeld u. s. f. sind.
S. auch Auflage. [
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