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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Die Abgabe

, plur. die -n. 1) Die Handlung des Abgebens in den eigentlichen Bedeutungen des Zeitwortes; ohne Plural. Die Abgabe eines Briefes, eines Buches u. s. f. 2) Dasjenige, was einem andern abgegeben wird; besonders, was Unterthanen von ihrem liegenden und fahrenden Vermögen der Obrigkeit entrichten. Die Abgaben einfordern. Seine Abgaben entrichten, berichtigen. Eine Abgabe auf den Wein legen. Die Abgabe von dem Weine, Biere u. s. f. Ein Land, das mit vielen Abgaben beschweret ist. Abgabe ist zwar keine ganz allgemeine Benennung alles dessen, was Unterthanen der Obrigkeit zu entrichten haben; indessen schließet es doch mehrere besondere Arten in sich, dergleichen z. B. Steuer, Accise, Kopfgeld u. s. f. sind. S. auch Auflage. [41-42]
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