Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
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Band:
Adelung, Johann Christoph:Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, A - E
Kapitel:
A
Seiten:
39-40
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Abfröhnen
, verb. reg. act. 1) Durch Frohn- oder Handdienste bezahlen. Eine Schuld, einen Vorschuß abfröhnen. 2) Die schuldigen Frohndienste leisten. Die Hoftage abfröhnen. Daher die Abfröhnung. [
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