Abfordern
, verb. reg. act. 1) Eine Person oder Sache von einem Orte
wegrufen. Man hat ihn von dem Rathause abgefordert, weggerufen. Am
häufigsten, wenn man über die Person oder Sache ein Recht hat. Einen
abfordern, ihn aus eines andern Dienst oder Gewalt zurück berufen. Der
König hat die Sache von dem Gerichte abgefordert. Von der Welt abgefordert
werden, figürlich für sterben. Wenn der Tag kommt, da der Herr des
Lebens mich abfordern wird. 2) Einem etwas abfordern, es von ihm fordern. Wer
nichts hat, dem kann man nichts abfordern. Man forderte uns kein Geld für
den Einlaß ab. Einem Gefangenen den Degen abfordern. Die Kleider von dem
Schneider abfordern. Von der unbilligen Auslassung des r in diesem Zeitworte,
S. Fordern. [
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