Abfolgen
, verb. reg. neutr. welches aber nur im Infinitiv mit dem
Zeitworte lassen üblich ist, eine Person oder Sache einem andern auf sein
Verlangen aushändigen. Einen Gefangenen abfolgen lassen. Er will mir das
Meinige nicht abfolgen lassen. Wenn einige dafür verabfolgen sagen, so ist
solches eine unnöthige Verlängerung. In Oberdeutschland gebraucht man
dieses Zeitwort auch als ein thätiges. So heißt es z. B. bey dem
Bluntschli: daß den Armen Korn abgefolget werden
möge. [
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