Abfertigen
, verb. reg. act. 1) Fertig machen, und fortschicken; so wohl
von Personen als Sachen. Einen Brief, einen Bothen, ein Schiff abfertigen.
Einen Courier an jemanden abfertigen, abschicken. 2) Die schuldige Bezahlung,
verlangte Antwort u. s. f. geben, und damit gehen lassen, nach vollendetem
Geschäfte gehen lassen. Ich bin bald abgefertiget worden. 3)
Figürlich. Einen kurz oder kahl abfertigen, ihm eine herbe Antwort geben
und damit gehen lassen.
So siehet er ihn kaum halb über Achsel an, Und fertigt ihn
kahl ab, Opitz.
So auch: jemanden schimpflich abfertigen, ihn mit einer
Tracht Schläge abfertigen. [
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