Abfassen
, verb. reg. act. Könnte 1) eigentlich so viel bedeuten,
als durch Fassen absondern oder vollenden, ingleichen aufhören zu fassen,
welche Bedeutungen aber nicht üblich sind. Doch ist bey den Huf- und
Waffenschmieden abfassen so viel, als ein Stück Eisen auf dem Amboße
umschlagen; und bey den Jägern bedeutet es abwickeln, wie abdocken. Bey
den Material-Krämern bedeutet es abtheilen, d. i. trockne Sachen zum
voraus lothweise u. s. f. abwägen und einwickeln, damit es bey dem
einzelnen Verkaufe nicht so viele Zeit wegnehme. 2) Figürlich, die Worte
und Sätze einer Rede oder Schrift ordnen. Einen Bericht, einen Satz, eine
Bittschrift, eine Klage, ein Urtheil, eine Schrift abfassen. Etwas schriftlich
abfassen, aufsetzen, verfassen. Ab hat hier den Begriff der Vollendung,
gleichsam gehörig fassen. Abfassen wird nur von kürzern, verfassen
aber von längern Aufsätzen gebraucht. Ein Buch abfassen sagt man
nicht, aber wohl verfassen. Daher die Abfassung, in beyden
Bedeutungen. [
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