Abfahren
, verb. irreg.
S. Fahren. Es ist1. Ein Activum, und bedeutet: (1) Durch
Fahren, oder im Fahren absondern. Ein Stück von der Mauer abfahren. Die
Schienen von den Rädern abfahren. Einem einen Arm, einen Fuß
abfahren. (2) Das Zugvieh durch vieles Fahren abmatten. Die Pferde sind ganz
abgefahren worden. (3) Einen Weg abfahren, ihn durch mehrmahliges Fahren
machen; ingleichen ihn durch ein Fuhrwerk abmessen. (4) Eine Forderung oder
Schuld durch Fahren vermindern oder tilgen. So kann der Kutscher einen
erhaltenen Vorschuß abfahren. (5) Heu und Grummet abfahren, von dem
Acker. [
31-32] 2. Ein Neutrum, welches das
Hülfswort seyn zu sich nimmt. (1) Sich mit einem Fuhrwerke von einem Orte
entfernen. Die Post ist schon abgefahren. Der Schiffer wird bald abfahren. Wir
sind von dem rechten Wege abgefahren. Auch wohl in weiterer Bedeutung
überhaupt so viel als abreisen, wenn solches gleich zu Fuße
geschiehet. (2) * Hinab fahren, herab fahren; im Hochdeutschen
ungewöhnlich.
Da, (nehmlich auf dem Rheine) kömmt das edle Maß auf
Dordrecht abgefahren, Das Niederland erfreut, Opitz.
(3) Fig. von andern schnellen Bewegungen lebloser Dinge von
einem Orte. Der Hammer, die Axt ist abgefahren, nehmlich von dem Stiele. Das
Messer fuhr im Schneiden ab. (4) Im verächtlichen Sinne von dem Tode eines
Menschen. Auch er ist abgefahren. [
33-34]