Einpflügen
, verb. reg. act. 1) Mit dem Pfluge in oder unter die Erde
bringen. Den Mist, den Dünger, den Märgel einpflügen. Stroh
statt des Düngers einpflügen. 2) Mit dem Pfluge einreißen. Die
Raine einpflügen, sie umpflügen und zu Acker machen. So auch die
Einpflügung. [
1727-1728]