Die Lehenspflicht, oder Lehnspflicht
Die Lehenspflicht, oder Lehnspflicht,
[
1977-1978] plur. die -en. 1) Eine jede
Pflicht, welche der Lehenherr und Lehenmann einander zu leisten schuldig sind,
besonders welche der letztere dem erstern zu entrichten verbunden ist.
Ingleichen der ganze Inbegriff dieser Pflichten; ohne Plural. 2) Die feyerliche
Versicherung der Treue des Lehenmannes gegen seinen Lehenherren, welche, wenn
sie vermittelst eines Eides geleistet wird, der Lehenseid heißt; ohne Plural.
Die Lehenspflichten leisten.