Das Beutellehen
, des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehen, welches nicht mit
Ritterdiensten, sondern mit dem Beutel, d. i. mit Gelde verdient wird, im
Gegensatze der adeligen oder Ritterlehen. Weil solche Lehen auch von
bürgerlichen, ja von Bauern besessen werden können, so werden sie
auch Bauerlehen genannt. Der Nahme Beutellehen ist noch im
Österreichischen am üblichsten. In andern Gegenden heißen sie
Säckellehen, Zinslehen, Zinsgüter, Erbzinsgüter u. s.
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959-960]