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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Zuwenden

, [1779-1780] verb. irreg. act. ( S. Wenden.) 1. Mit etwas verbinden; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher nur noch in der Schweiz die mit den eigentlichen Cantons verbundenen Landschaften, oder die nähern Bundesverwandten der Cantons, zugewandte Orte heißen. 2. Zu jemanden wenden, nach ihm zu richten; wofür doch zukehren üblicher ist. Einem den Rücken zuwenden. 3. Einem etwas zuwenden, veranstalten, daß er dasselbe genieße, oder bekomme. Wenden sie mir diesen Verdienst, ihre Arbeit zu, sagt der Handwerker. Einem viel Gutes zuwenden. Aber in folgender Stelle Hagedorns:
Ein betrübter Esel heulte Weil des Schicksals karge Hand Ihm nicht Hörner zugewandt,
stehet es um des Reims Willen, weil hier das bestimmtere geben, oder ertheilen hätte stehen sollen.
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