Zuwenden
, [
1779-1780] verb. irreg. act. (
S. Wenden.) 1. Mit etwas verbinden; eine im
Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher nur noch in der Schweiz die mit
den eigentlichen Cantons verbundenen Landschaften, oder die nähern
Bundesverwandten der Cantons, zugewandte Orte heißen. 2. Zu jemanden wenden,
nach ihm zu richten; wofür doch zukehren üblicher ist. Einem den Rücken
zuwenden. 3. Einem etwas zuwenden, veranstalten, daß er dasselbe genieße, oder
bekomme. Wenden sie mir diesen Verdienst, ihre Arbeit zu, sagt der Handwerker.
Einem viel Gutes zuwenden. Aber in folgender Stelle Hagedorns:
Ein betrübter Esel heulte Weil des Schicksals karge Hand Ihm
nicht Hörner zugewandt,
stehet es um des Reims Willen, weil hier das bestimmtere
geben, oder ertheilen hätte stehen sollen.