Das Zugehör
, [
1751-1752] des -es, plur. inus. was zu
einem Dinge gehöret, ein Theil desselben als eines Ganzen ist; als ein
Collectivum. Ein Gut mit allem Zugehör. Die Brauerey mit allem Zugehör, dazu
gehörigen Geräthschaften. Im Oberdeutschen und andern Mundarten lautet dieses
Wort oft Zubehör, Zubehörde, Zugehörde, Zugehörung, Zubehörung worunter doch
Zugehör der Hochdeutschen Mundart am angenehmsten ist. In einigen Gegenden ist
es weiblichen Geschlechtes, die Zugehör.