Der Zentfall
, [
1683-1684] des -es, plur. die -fälle, ein
Verbrechen, dessen Untersuchung und Bestrafung dem Zentherrn zustehet, in das
Zentgericht gehöret; an andern Oberdeutschen Orten der Fraisfall, Malefiz-Fall,
obgleich in manchen Gegenden hier noch ein Unterschied gemacht wird,
S. Zent.