Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
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Die Zeidelordnung
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Der Zeidelrichter
Das Zeidelrecht
, [
1671-1672
] des -es, plur. die -e. 1. Das Recht, Bienen in einem Walde zu halten; ohne Plural. 2. Der Inbegriff der Rechte oder Gesetze, in Ansehung der Waldpflege der Bienen; so wohl im Singular, als Plural, allein.
Die Zeidelordnung
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Der Zeidelrichter
Überblick
Band:
Adelung, Johann Christoph:Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Seb - Z
Kapitel:
Z
Seiten:
1671-1672
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