Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
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Der Zehentner
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Die Zehentordnung
Zehentpflichtig
, [
1667-1668
] adj. et adv. verpflichtet, oder verbunden, den Zehenten zu geben; zehentverwandt. So auch die Zehentpflichtigkeit.
Der Zehentner
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Die Zehentordnung
Überblick
Band:
Adelung, Johann Christoph:Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, Seb - Z
Kapitel:
Z
Seiten:
1667-1668
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