Zäumen, [1659-1660] verb. reg. act. den Zaum anlegen. 1. Eigentlich. Ein Pferd zäumen. 2. Figürlich. (a) In den Küchen zäumet man die Hühner, Kapaunen u. s. f. wenn man die eine zusammen gebogene Keule durch den Durchschnitt im Bauche, die andere aber durch den über den Rücken hinunter gebogenen Kopf und Schnabel stecket. (b) In den gehörigen Schranken halten. Seine Begierde, seine Zunge zäumen. Ungezäumte Begierden. Anm. Im Nieders. tomen, welches aber auch krampen bedeutet; uptömen, den Hut aufkrämpen, daal tömen, die Krämpe niederlassen. | |