Wohlehrwürdig, [1595-1596] adj. et adv. gleichfalls nur in Titeln von geistlichen Personen des dritten Ranges, besonders von Landgeistlichen, obgleich diese jetzt auch schon gemeiniglich das Hochwohlehrwürdig bekommen. ( S. auch Hochehrwürdig.) Im Abstracto Ew. Wohlehrwürden. | |