Der Witten
, [
1583-1584] des -s, plur. ut nom. sing.
ein nur in Niedersachsen übliches Wort, eine Scheidemünze zu bezeichnen, welche
in den meisten Gegenden 1 1/2 Pfennig gilt, so daß zwey Witten einen Dreyer,
acht aber einen Groschen machen. In manchen Gegenden, z. B. in Stettin, gilt
ein Witten zwey Pfennige. Im Lüneburgischen, in Stralsund gilt ein Witten drey
Pfennige, so daß deren 96 auf einen Thaler gehen. In Ostfriesland ist der
Witten: die kleinste Scheidemünze, indem deren daselbst 540 auf einen Thaler
gehen. Das Wort ist das Niedersächsische witt, weiß, und bedeutet eigentlich
Weißpfennig, d. i. eine silberne Münze, weil die Witten anfänglich aus Silber
geschlagen wurden, daher die Öre Silbermünze auch in Schweden Witten heißen.
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1583-1584]