Widerlich, [1521-1522] -er, -ste, adj. et adv. 1. Den äußern Sinnen zum der, Widerwillen, ekel erweckend, am häufigsten von sinnlichen Ekel, so wie widrig mehr von der Empfindung des Gemüthes gebraucht wird; da es dennet vas weniger sagt, als ekelhaft, in beträchtlichem Grade unangenehm. Eine widerliche Speise. Widerlich schmecken, riechen. Eine Arzeney, welche widerlich zu nehmen ist. Eine Gesicht, das nicht widerlich, aber auch nicht einnehmend ist. Ein widerlicher Anblick, Geruch. Eine widerliche stimme. 2. Widerwillen verrathend, mürrisch, verdrießlich; am häufigsten in Niedersachsen. Ein widerlicher Mensch, wo aber diese Bedeutung eine Zweydeutigkeit mit der vorigen macht, daher die im Hochdeutschen billig veraltet. So auch die Widerlichkeit. Es ist nicht zunächst von der Präposition wider gebildet, sondern von dem folgenden Verbo widern, und bedeutet eigentlich, was uns widert. S. auch Widrig. | |