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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Widerläger | | Widerleglich

Widerlegen

, [1521-1522] verb. reg. act. ich widerlege, habe widerlegt, die Unrichtigkeit eines Sache mit Gründen beweisen. Ein Vorgeben widerlegen. Jemanden widerlegen, ihn von einem Irrthume überführen. Daher die Widerlegung, plur. die -en, so wohl die Handlung, als auch die Sch. st, welche sie enthält.
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