* Widergelten
, [1521-1522] verb. irreg. act. ( S. Gelten.) ein im Hochdeutschen veraltetes Wort, für vergelten. Ich muß ihm das widergelten. Günther gebraucht davon noch das im Hochdeutschen gleichfalls unbekannte Widergelt, für Vergeltung, Schadloshaltung:Kein hoch, kein kostbar Zeichen Ist vor der Ältern Treu ein würdig Widergelt.