Der Weinkieser, [1459-1460] des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Oberdeutschen Orten, eine verpflichtete Person, welche den eingehenden Wein kieset, d. i. kostet, damit die gehörigen Abgaben davon entrichtet werden; der Weinkoster, in Sachsen, der Wein-Visierer. | |