Weihen
, [
1451-1452] verb. reg. act. 1. Mit
gewissen feyerlichen Gebräuchen zum gottesdienstlichen Gebrauche widmen, und
dadurch eine Art von Heiligkeit und Kraft ertheilen; in welcher Bedeutung es
besonders in der Römischen Kirche üblich ist, wo man Kirchen, Kirchhöfe,
Kapellen, Altäre, Glocken, Wein, Brot, Wasser, Kerzen u. s. f. weihet. Eine
Nonne weihen. Eben daselbst gebraucht man es noch in zwey Nebenbedeutungen,
theils von der Consecration der Hostie, eine geweihete Hostie, theils auch von
der feyerlichen Übertragung der kirchlichen Würden. Jemanden zum Bischof, zum
Priester, zum Diaconus u. s. f. weihen. 2. Figürlich, in den edlern
Schreibarten. (1) Gott und seinem Dienste bestimmen. Ich habe den Rest meiner
Tage Gott geweihet. (2) Eine gewisse Ehrwürdigkeit, Heiligkeit ertheilen,
ehrwürdig machen. Die Frömmigkeit weihet alle andere Tugenden. Das Glück weihet
oft die größten Laster, und sie werden Tugenden, so bald der Erfolg sie krönet.
(3) Zu einem vorzüglichen Gebrauche bestimmen widmen. Sein Leben dem Dienste
seines Vaterlandes weihen.
Ich würde, hätt' ich Kronen, Sie dem Vergnügen weihn, ganz
deiner Treu zu lohnen, Weiße.
So auch das Weihen, und die Weihung, für welches letztere
doch im Hochdeutschen die Weihe üblicher ist. Anm. Das Wort ist sehr alt, und
lautet schon im Isidor und Kero wihan, Niederd. wijen, wigen, im Schwed. viga.
Es ist von dem alten Adverbio wie, wei, Angels. wiha, wig, heilig, und wurde
ehedem auch für segnen, ingleichen, loben, preisen, gebraucht, wovon im
Ottfried und Tatian häufige Beyspiele vorkommen.
[
1453-1454]