Weibisch
, [
1441-1442] -er, -te, adj. et adv. 1. * In
dem weiblichen Geschlechte gegründet, demselben eigen und angemessen; eine
veraltete Bedeutung, welche noch 1 Petr. 3, 7, vorkommt. Gebet dem weibischen,
als dem schwächsten Werkzeuge seine Ehre, für dem weiblichen. 2. In engerer
Bedeutung, in den niedrigen Schwachheiten des weiblichen Geschlechts gegründet,
und denselben ähnlich; allemahl im harten und verächtlichen Verstande. Eine
weibische Stimme, eine unanständig helle oder klare Stimme. Etwas weibisches an
sich haben. Besonders für feige, auf eine unanständige Art leicht gerührt,
unmännlich empfindsam; im Gegensatze des männlich. Weibisch klagen. Ein
weibisches Herz. [
1443-1444]