Das Weiberlehen, [1441-1442] des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehen, welches auch auf das weibliche Geschlecht fallen kann; Frauenlehen, Kunkellehen, Schleyerlehen, im Gegensatze des Mannlehen. Weiberlehen haben, im Scherze, unter der Herrschaft seiner Frau stehen. | |