Wehrhaft
, [
1439-1440] -er, -este, adj. et adv. 1.
Fähig, eine Wehr, d. i. ein Gewehr, zu tragen, jetzt nur noch bey den Jägern,
wenn sie freygesprochen werden, und aus dem Stande der Lehrlinge, da ihnen denn
das Seitengewehr mit gewissen Feyerlichkeiten angeleget wird. Ehedem war es
auch von den Rittern üblich. 2. Fähig, sich zu wehren, oder zu vertheidigen.
Ein wehrhafter Mann. Die Stadt ist nichts weniger als wehrhaft, haltbar.
Nur Tugend, die allein die Seelen wehrhaft macht, Wird durch
Gefahr und Noth nie um den Sieg gebracht, Hag.
So auch die Wehrhaftigkeit.