Wandelbar
, [
1377-1378] -er, -ste, adj. et adv.
welches nach Maßgebung der Wörter Wandel und wandeln in verschiedenen
Bedeutungen vorkommt. 1. * Von wandeln, wandern, reisen, ist eine wandelbare
Gegend, durch welche gereiset, welche von Reisenden besucht wird; eine im
Hochdeutschen fremde Bedeutung. In einigen Niederdeutschen Gegenden ist
wandelbares Geld, gangbares. 2. Der Veränderung ausgesetzt, veränderlich,
unbeständig; zwar noch nicht ganz veraltet, aber doch ziemlich ungewöhnlich.
Das wandelbare Glück. Das Glück der Waffen ist wandelbar.
- Der Mensch, der wandelbar, Nimmer bleibet, was er war, Cram.
3. In engerer Bedeutung, für baufällig, besonders von
Gebäuden, Werkzeugen, Maschinen; in welchem Verstande es im Hochdeutschen am
üblichsten ist. Das Haus wird wandelbar, wenn es baufällig wird; die Uhr, eine
Maschine, wenn ihre Theile schadhaft werden. 4. * Fehlerhaft, mangelhaft
überhaupt; im Hochdeutschen veraltete. In den Schwäbischen Dichtern kommt es in
dieser Bedeutung mehrmahls vor. In einigen Niedersächsischen Gegenden ist
wandelbar ungesund. 5. * Vergänglich; im Hochdeutschen gleichfalls veraltet, in
welcher es Zachariä Ein Mahl gebraucht zu haben scheinet:
Wie in der stillen Nacht, wenn auf die starre Welt, Der
wandelbare Schein des blassen Nordlichts fällt.
Bey dieser Vieldeutigkeit und der Unmöglichkeit, die, jedem
Falle angemessene, Bedeutung aus dem Zusammenhange zu errathen, hat die
Hochdeutsche Mundart die meisten derselben veralten lassen, zumahl, da es ihr
an andern guten Ausdrücken für dieselben nicht fehlet. Das Substantiv, die
Wandelbarkeit, wird allenfalls auch nur in der dritten engern Bedeutung
gebraucht. Anm. Schon bey dem Strycker wandelbere. Ottfried und Notker
gebrauchen dafür mit einer andern Ableitungssylbe uuandellich, für
veränderlich.