Walten
, [
1371-1372] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben. 1. Thätig seyn, wirken; eine längst veraltete Bedeutung, von
welcher das noch zuweilen gangbare Mühwaltung, eine mit Mühe verbundene
Thätigkeit, ein Überrest ist. Auch in dem Ausdrucke, jemanden schalten und
walten lassen, leidet es zuweilen diese Bedeutung, obgleich auch die folgende
daselbst Statt findet. 2. Das Veränderliche an einer Sache nach eigenem
Gutdünken bestimmen; da denn die Sache die Präposition mit bekommt. Man
gebraucht es in dieser Bedeutung nur in Verbindung mit dem Verbo schalten.
Jemanden mit seinem Vermögen schalten und walten lassen. In einer Sache
schalten und walten, in derselben nach Gutdünken verfahren. 3. Regieren,
herrschen; eine zwar noch übliche Bedeutung, welche aber auch immer seltener zu
werden anfängt. Der Gegenstand der Herrschaft bekommt die Präposition über. Am
häufigsten gebraucht man es noch in der Theologie, nach Luthers Vorgange. Gott
läßt seine Gnade walten über die, so ihn fürchten, Ps. 103, 11. Seine Gnade und
Wahrheit walten über uns in Ewigkeit, Ps. 117, 2. Die über uns waltende Güte
Gottes.
Der unverrückte Schluß der Götter waltet hier, Schleg. Walts
Gott! eine veraltete Wunschformel, Gott gebe es!
Anm. Schon im Isidor uualden, bey dem Ottfried ualtan, im
Schwedischen valda. Das Wort ist alt, und findet sich sogar in einigen weit
entfernten Sprachen, z. B. in dem Russischen wladeti, dem Litthauischen waldyti
und dem Finnischen wallitsema, welche insgesammt regieren bedeuten. Aus dem t
erhellet, daß es ein Intensivum ist, welches aus einem veralteten walen
gebildet worden, welches ursprünglich zu wallen, wollen u. s. f. gehöret haben
kann. Ehe man die Sache und Person, über welche die Herrschaft ausgeübet wird,
durch die Präpositionen mit und über ausdruckte, war dafür der Genitiv üblich.
Uneltis thu thes liutes, du waltest über die Menschen, Ottfr. Thaz Kunig iro
uualte, daß der König über herrsche, eben ders. Ehedem wurde es irregulär
conjugiret, da es denn im Imperfecto wielt und im Participio gewolten hatte. (
S. auch die abgeleiteten Anwalt, Gewalt, Obwalten, Verwalten,
Vorwalten, Gewaltigen, Überwältigen.