* Der Waltbothe
, [
1369-1370] des -en, plur. die -n, ein
veraltetes Wort einen mit Vollmacht versehenen Abgeordneten zu bezeichnen; so
wohl einen solchen Abgeordneten höherer Art, einen Gesandten, Statthalter, als
auch einen Gerichtsbedienten. [
1371-1372]