Walgen, Walgern, Wälgern
, [
1361-1362] verb. reg. act. welche nur im
gemeinen Leben üblich sind, und hin und her rollen bedeuten, aber nur von
weichen Körpern gebraucht werden können; z. B. wenn man den zu Nudeln bestimmen
Teig mit den Händen auf einem Brete zu einer Art von Wurft rollet. In den
Küchen hat man daher das Walgerholz, ein um einen Stock befindlicher Cylinder,
den Trig damit auszudehnen, und zu einem dünnen Blatte zu walgen, oder zu
walgern, welches auch das Treibholz genannt wird. In einigen Provinzen ist
walgen ein unpersönliches Neutrum, welches von der Neigung zum Erbrechen
gebraucht wird; es walget mir, ich empfinde Neigung zum Erbrechen; wo
gleichfalls die wellenförmige Bewegung der Stammbegriff ist. Anm. Walgern und
Wälgern sind Iterativa von walgen. In diesem ist, wenn man die Endung des
Infinitivi en abziehet, Wal der Stammbegriff, der eine kreis- oder
wellenförmige Bewegung bezeichnet, und mit Welle nahe verwandt ist. Die weiche
Art dieser Bewegung wird hier durch die Ableitungssylbe g angedeutet. Härtere
Arten dieser Bewegung, oder die Bewegung an festern Körpern, bezeichnen die
Verba walken, wälzen, walzen, und zum Theil auch walten, (
S. diese Wörter.) Auch wallen be- zeichnet eine gewisse
Art dieser Bewegung. In allen diesen Fällen wird der Hauptbegriff durch die
Ableitungssylben g, k, l, t und z näher bestimmt. Im Theuerdanke kommt walgen
für rollen oder wälzen vor. Neydelhart zu walgen über einen hohen Turn zu tall,
Kap. 109. [
1363-1364]