* Das Währgeld
, [
1345-1346] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er, ein mit der Sache selbst im Hochdeutschen veraltetes
Wort, die Geldstrafe für einen entleibten Menschen zu bezeichnen, im mittlern
Lateine Werigeldum. Ohne Zweifel von dem alten war, ein Mann;
S. Baron und Währwolf.