Der Wagenmeister, [1337-1338] des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, welcher die Aufsicht über mehrere beladene Wagen und die dazu gehörigen Personen hat. Dergleichen Wagenmeister es so wohl auf großen Postämtern, als bey dem Troß der Armeen, bey der Jagd-Equipage u. s. f. gibt. An den Höfen ist es ein Beamter des Kutschenstalles, welcher die Schirrmeister und Wagenhalter unter sich hat. | |