Das Vornehmen
, [
1285-1286] des -s, plur. ut nom. sing.
der Infinitiv des vorigen Zeitwortes als ein Hauptwort gebraucht. 1. Die
Handlung des Vornehmens, in allen Bedeutungen und ohne Plural. 2. In der
dritten Bedeutung, die vorgenommene Sache, d. i. diejenige Sache, zu deren
Ausführung man den Anfang macht. Von seinem Vornehmen abstehen. Auf seinem
Vornehmen beharren. Das Vornehmen ist nicht gelungen. 3. In der vierten
Bedeutung, der Entschluß, Beschluß, und die beschlossene Sache, in welcher
Bedeutung es mehrmahls in der Deutschen Bibel vorkommt.