Vorladen, [1275-1276] verb. irreg. act. ( S. Laden), vor Gericht, vor die Obrigkeit laden, d. i. zu kommen befehlen, citieren. Die Gläubiger vorladen, ihre Forderungen zu bescheinigen. Daher die Vorladung, die Citation. Im Oberdeutschen auch vorbiethen, vorgebiethen, vorheischen; im Hannövr. vorabladen. | |