Der Vorkauf
, [
1275-1276] des -es, plur. die -käufe. 1.
Die Handlung des Vorlaufens, d. i. da man eine Waare eher als andere kaufet;
ohne Plural. den Höken den Verkauf der zu Markte kommenden Waaren zu
verbiethen. 2. Das Recht, nach welchem man bey dem Verkaufe eines Dinges vor
allen andern den Vorzug hat sie für eben denselben Preis vor allen andern
kaufen kann; das Näherrecht, das Einstandsrecht, in manchen Gegenden der
Kaufzug, der Näherkauf.