Vorjagen
, [
1273-1274] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt gebraucht wird. 1. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben.
(1) Einem vorjagen, vorhin jagen, d. i. eher, als er das Jagdrecht ausüben
darf; im Gegensatze des Nachjagens. (2) In einem andern Verstande jagt man
jemanden vor, wenn man ihm im Fahren oder Reiten im vollen Galoppe zuvor kommt.
2. Als ein Activum, nach dem vordern Theile zu jagen oder treiben. In Jagdwesen
werden die Hirsche oder Sauen vorgejagt, so wohl, wenn sie durch den Lauf bey
dem Leibschirme vorbey gejaget werden, als auch überhaupt, wenn Wildbret
aufgesprenget und vorwärts gejaget wird.