Der Vorfröhner, [1263-1264] des -s, plur. ut nom. sing. von fröhnen, die Execution verhängen, ein nur in einigen Gegenden übliches Wort, den vornehmsten Ständiger bey einer Schuldklage zu bezeichnen, welcher im Nahmen aller um die gerichtliche Hülfe ansucht; an andern Orten der Vormann. | |