* Das Vollwort, [1237-1238] des -es, plur. die -e, ein im Hochdeutschen veraltetes, nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, so wohl eine Vollmacht, als auch, und zwar noch häufiger, eine Einwilligung zu bezeichnen. Daher bevollworten, so wohl bevollmächtigen, als auch bewilligen, und vollworten, einwilligen. | |