Das Völkerrecht, [1225-1226] des -es, plur. inus. der Inbegriff der Rechte und Obliegenheiten der Völker und Staaten gegen einander; Jus gentium. Das allgemeine oder natürliche Völkerrecht, so fern sich diese Rechte und Obliegenheiten aus dem bloßen Naturrechte herleiten lassen. Das willkürliche oder positive, so fern sie sich auf der gebrachte Gewohnheiten oder Verträge gründen. | |