Die Vogtey
, [
1223-1224] plur. die -en, ein auch nur
noch in einigen Gegenden und Fällen übliches Wort. 1. Das Gebieth, der Bezirk
eines Vogtes, d. i. eines Statthalters, Amtmannes u. s. f. In der Deutschen
Bibel kommen 1 Marc. 10, 30. 38. Kap. 11, 28, Vogteyen im Lande Juda und
Samaria vor. In geringerer Bedeutung wird an manchen Orten auch die Wohnung
eines Vogtes, d. i. Kerkermeisters oder Stockmeisters, und die seiner Aufsicht
anvertrauten Gefängnisse, die Vogtey genannt. 2. Die Würde, das Amt, die Gewalt
eines Vogtes; ohne Plural, in welchem Verstande denn auch die Gerichtbarkeit
eines Vogtes höherer Art, ja sein Gericht selbst, diesen Nahmen führete. 3. Die
Einkünfte eines Vogtes, d. i. Schutzherren, auch ohne Plural. In allen diesem
Bedeutungen im mittlern Lat. Advocatia, im Nieders. Vajedije, in einigen
Gegenden Fautbey. [
1223-1224]