Der Viertelsherr
, [
1211-1212] des -en, plur. die -en, in
einigen Städten gewisse Personen, welche in jedem Viertel der Stadt erwählet
werden, und nebst der Stadtobrigkeit die Aufsicht über die Gemeindegüter haben,
an andern Orten aber auch noch zu andern Absichten bestimmt sind. In Cöslin
sind dieser Viertelsherren ein und sechzig. Sie werden auch Gemeinsherren
genannt.