Der Viehtrieb
, [
1197-1198] des -es, plur. die -e. 1. Das
Recht, sein Vieh auf oder über eines andern Acker zur Weide treiben zu lassen,
ohne Plural; das Triebrecht, der Trieb, (
S. dieses Wort.) 2. Der Ort, durch welchen das Vieh auf
die Weide getrieben wird, der doch im Hochdeutschen unter dem Nahmen der Trift
oder Viehtrift am üblichsten ist.