Verzetteln
, [
1187-1188] verb. reg. act. 1. Einzeln und
hin und wieder fallen lassen, und dadurch verlustig gehen. Bey dem Einfahren
des Getreides wird viel verzettelt. Geld verzetteln, es in einzelnen Stücken
verlieren. Heu, Stroh. Körner verzetteln, es im Hantieren fallen und umkommen
lassen. Figürlich, leichtsinnig und unnütz verthun, von dem Gelde, besonders,
wenn es in mehrern Summen geschiehet, viel Geld verzetteln. Er ist so reich,
wie sie. denn sie haben ihre Wechsel auf ihrer Reise so ziemlich verzettelt,
Weiße.
Er kann wohl ungestraft das Waisengeld verzetteln, Günther.
2. Nachlässig an einen unbekannten Ort bringen, wie verlegen,
verwerfen, vertragen. Ich weiß nicht, wohin ihn es verzettelt habe. Daher das
Verzetteln. Anm. In der ersten Bedeutung auch in einigen gemeinen Mundarten
verquisten, schon bey dem Ottfried firquistan, in Meißen verursachen, in
Niedersachsen verspillen, vertensen. Einige Oberdeutsche Mundarten gebrauchen
für verzetteln auch verzetten.
S. Zetteln. [
1187-1188]