Der Verweis, [1175-1176] des -es, plur. die -e, von 2 Verweisen, wörtliche Vorhaltung eines begangenen Vergehens. Jemanden einen Verweis geben. Das war ein harter Verweis. Einen Verweis bekommen. Verweise austheilen. Im Nieders. Verwiet. S. 2. Verweisen. | |